Ich kann Sie beruhigen. Der von mir vor einigen Tagen beschriebene Mitarbeiter der Münchner Verkehrsbetriebe sitzt noch immer in seinem Glaskasten an den S-Bahn Gleisen des Hauptbahnhofes. Man hat ihn nicht, wie befürchtet, strafversetzt. Er darf die Fahrgäste weiter anschnauzen und für die gebührende Ordnung am Bahnsteig sorgen. Vielleicht hat man ihn sogar befördert, wie einige von Ihnen vorschlugen. Heute morgen ist mir nämlich aufgefallen, dass er eine zur Uniform passende Kappe trägt. Eine solche Kappe darf nicht jeder tragen. Jedenfalls nicht die, die einen Stock tiefer zum Ballettensemble gehören. Ich glaube, wenn sie beim MVG arbeiten, dann ist der Satz „du bist ab morgen im Ballett“ gleichbedeutend mit „Ab nach Sibirern“. Weiterlesen
Ballett zwischen U1 und U2
